Allgemeine Geschäftsbedingungen für Miete, Kauf und Lieferung vom
Dienstleistungsservice für Events der RBO Rental – RBO Events GmbH.
A. Allgemeines
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse
zwischen RBO Rental – RBO Events GmbH (nachfolgend RBO genannt) und den Vertragspartnern
(nachfolgend Kunde genannt). Lieferungen, Leistungen und Angebote der RBO erfolgen
ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Ergänzungen, Änderungen oder Nebenanreden sind nur wirksam, wenn RBO sie schriftlich
bestätigt. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, sofern sie nicht ausdrücklich von RBO in Textform anerkannt worden sind. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen hiervon unberührt.
II. Vertragsschluss
- Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
- Als verbindlich gelten die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen, Preise und Fristen. Änderungen und Nachträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Erklärungen unserer Mitarbeiter sind unverbindlich und nur dann wirksam, wenn sie von RBO schriftlich anerkannt und oder bestätigt sind.
- Bestellungen oder Aufträge kann die RBO innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen. Die Annahmeerfolgt per Brief, Fax, E-Mail, ist aber auch telefonisch möglich.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste und gelten für den in der Auftragsbestätigung genannten Leistungs- und Lieferumfang.
- Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweiligen gültigen Mehrwertsteuer ohne Abzug.
- Logistikleistungen – Sollten sich die Logistikkosten erhöhen auf Grund von nicht richtigen Angaben des Kunden für Auf- oder Abbau, sowie Wartezeiten, die entstehen ohne, dass die RBO dies zu vertreten hat werden diese vom Kunden getragen.
- Bei Geschäften mit Auslandsberührung werden die Gebühren für Zoll, öffentliche Abgaben oder andere Sondergebühren auch dann berechnet, wenn sie nicht ausdrücklich im Rahmen des Angebots genannt sind. Auch in diesem Fall beinhaltet die Rechnung regelmäßig die in der Bundesrepublik jeweils gültige Mehrwertsteuer, die nur dann erlassen oder erstattet wird, wenn dies bei Nachprüfung aus steuerlicher Sicht durch das zuständige Finanzamt genehmigt wird.
- Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Standort Gustav-Kunst-Straße 14 – 20539 Hamburg. Die Kosten für Anlieferung und Abholung zu und vom Veranstaltungsort werden gesondert nach Entfernung, Zeitaufwand und Auftragsmenge berechnet. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn dies bereit bei Vertragsabschluss als Inklusivpreis vereinbart wurde.
- Rechnungen werden zum genannten Zahlungsziel fällig. Ist ein Zahlungsziel ausdrücklich nicht genannt, sind Rechnungen der RBO vom Kunden innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Die RBO behält sich vor, nur gegen Vorkasse zu liefern.
- Bei Neukunden behalten wir uns eine Vorkasse von 100 % der Auftragsnettosumme vor.
- Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt Verzugszinsen i. H. v. 5,00 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt diesen geltend zu machen.
B. Bedingungen für die Vermietung
I. Gegenstand für die Vermietung
- Mietgegenstände sind die in der Auftragsbestätigung angegebenen Möbel, technischen Geräte sowie Zubehörteile.
- Der Mietgegenstand steht auch während der Dauer des Mietvertrages im Eigentum der RBO Events.
- Der Mietgegenstand wird dem Kunden nur bestimmungsgemäß für den vereinbarten Zweck am vereinbarten Ort für die Dauer der vereinbarten Mietzeit zur Verfügung gestellt. Veränderungen an sowie anderweitige Verwendungen des Mietgegenstands während der Mietzeit sind nicht erlaubt.
- Weitervermietung von Mietgegenständen sowie Mitbenutzung durch oder Überlassung an Dritte sind nicht gestattet.
II. Dauer der Vermietung
- Die Mieteinheit beträgt 1-3 Tage. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Der Mietgegenstand wird für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.
- Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstands an den Kunden.
- Die Mietzeit endet, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Beendingungszeitpunkt vereinbart worden ist, mit Ender der Veranstaltung. Die Verpflichtung zur Entrichtung des vereinbarten Mietzinses endet jedoch erst mit Rückgabe der Mietsache an die RBO.
- Eine Anschlussverwendung über den vereinbarten Rückgabetermin hinaus erfordert das Einverständnis sowie eine schriftliche Bestätigung über die neuerlichen Konditionen durch die RBO.
- Sollte es zu einer Abholung am Lager kommen, steht die Ware am 1. Miettag (siehe Mietvertrag) ab 8.00 Uhr zur Abholung bereit. Rückgabe erfolgt am letzten Miettag bis 17.00 Uhr in unseren Räumlichkeiten. Endet der Miettag an einem Feier- oder Sonntag muss die Rückgabe am nächsten Werktag bis 12.00 Uhr erfolgen.
III. Lieferung
- Lieferzeit / Lieferung
a) Bei Lieferungen erfolgt die Anlieferung zum vereinbarten Zeitpunkt. Es gilt eine Karenzzeit von 30 Minuten für beide Parteien. Sollte kein bestimmter Zeitpunkt vereinbart sein, so erfolgt die Anlieferung vor Beginn der Veranstaltung.
b) Feste Liefertermine müssen ausdrücklich vereinbart und von der RBO schriftlich bestätigt werden.
c) Bei Anlieferung hat der Kunde oder ein von ihm bestimmter Vertreter am vereinbarten Übergabeort zur Übergabe der Mietgegenstände anwesend zu sein; ansonsten gilt das Mietgut mit dem Abstellen der Lieferung am Übergabeort als ordnungsgemäß übergeben und der Kunde trägt ab diesem Zeitpunkt die Gefahr für Beschädigung oder Verlust der Mietgegenstände. Eine Prüfung der Legitimation von bei der Anlieferung angetroffenen Personen ist von der RBO nicht zu leisten.
d) Ist eine Anlieferung bzw. Abholung des Mietguts nur mit Sondergenehmigung oder Ausweis möglich, so ist der Kunde verpflichtet darauf hinzuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass unser Lieferservice rechtzeitig und kostenfrei in Besitz der nötigen Ausweise und Genehmigungen kommt. Sollte eine Übergabe nicht termingerecht erfolgen oder gar versäumt werden, haftet der Kunde für Verzögerungen bei der Anlieferung bzw. Abholung. Dabei entstehende Kosten sind ebenfalls durch den Kunden zu tragen.
e) Am Tag der Abholung muss das Mietgut sortiert und geordnet auf den dafür vorgesehenen Transportwägen bereitstehen.
2. Lieferschwierigkeiten und Gefahrübergang
a) Bei Störung auf Grund höherer Gewalt, die eine Anlieferung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, hat die RBO eine Überschreitung der vereinbarten Fristen und Termine nicht
zu vertreten. Für den Transport gelten die jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen des
Spediteurs Gewerbes.
b)Bei einer durch Dritte übernommenen Anlieferung findet der Gefahrübergang bereits mit der
Übergabe des Mietgegenstände an den Stritten statt.
3. RBO behält sich vor, in Ausnahmefällen, statt der bestellten Ware gleichwertige oder qualitative höherwertige Artikel zum Preis der ursprünglichen bestellten Ware zu liefern.
4. Alle katalogseitigen Maße sind ca. Angaben. Die RBO behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
5. Der Zufahrtsweg muss für einen Sprinter bis zum 40 t LKW möglich sein. Sollte eine Anlieferung in das Gebäude vereinbart sein ist das erforderliche Maß für die Mindesttürbreite 1,2 m und Türhöhe 2,20 m. Sollten die Transportbedingungen nicht erfüllt werden können, behalten wir uns das Recht vor, die Extrakosten dem Kunden in Rechnung zu stellen (Extrawartezeit, erhöhter Vertrage Aufwand).
IV. Abholung durch den Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu sichern für den Transport.
- Die Mietgegenstände müssen in den dafür vorgesehenen Transporteinheiten transportiert werden.
- Bei Schäden der Mietgegenstände auf Grund von unsachgemäßen Transporten, Falscher Sicherung beim Transport oder beim Be- und Entladen haftet der Kunde.
- Bei einer Abholung muss der Kunde unverzüglich die Mietgegenstände auf Vollständigkeit und Funktion kontrollieren und Mängel sofort anmelden.
- Die Mietgegenstände müssen in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden.
V. Prüfungspflichten und Reklamation
- Der Kunde ist verpflichtet, sich unverzüglich nach Anlieferung von der Vollständigkeit der Lieferung sowie dem ordnungsmäßen Zustand der Mietgegenstände zu überzeugen.
- Dem Kunden ist bekannt, dass das Mietgut mehrfach eingesetzt wird und folglich nicht immer neuwertig ist. Normal auf dem Einsatz der Ware als Mietobjekt beruhende Gebrauchspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.
- Der Kunde bestätigt die mangelfreie Leistung mit dem Empfang der Ware. Etwaige Reklamationen seitens des Kunden in Bezug auf nicht vertragsgemäße Leistungen müssen unverzüglich erfolgen. Beanstandungen nach Ablauf einer Frist von sechs Stunden nach Feststellung der zur Reklamation berechtigenden Abweichung der Ware werden nicht anerkannt.
- Bei Defekten an technischen Geräten gewährleistete die RBO nach rechtzeitiger Reklamation innerhalb von 24 Stunden einen Reparaturservice vor Ort; bei fehlgeschlagener Reparatur oder irreparablem Zustand wir das defekte Gerät ausgetauscht. Die Gewährleistung ist beschränkt auf Einsatzorte innerhalb von Deutschland. Kosten für Reparatur oder Austausch bei Defekten, die auf Verschulden des Kunden, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, trägt der Kunde.
VI. Rückgabe der Mietsache
- Das Mietgut ist nach Ende der Mietzeit vom Kunden abholfertig, zugänglich und gefahrfrei bereitzustellen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände mindestens 24 Stunden nach Ende der Mietzeit gegen Verlust und Beschädigung zu sichern.
- Werden Mietgegenstände nicht rechtzeitig zurückgegeben, so kann die RBO für die Dauer der Vorenthaltung eine Entschädigung in Höhe der vereinbarten Miete verlangen. Weitergehender Schadensersatz ist nicht ausgeschlossen.
- Eine vorzeitige Rückgabe des Mietguts führt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses und befreit den Kunden nicht von seiner Sicherungspflichten.
VII. Kosten Stornierung
- Der Kunde kann den Mietvertrag nach Beauftragung und vor Beginn des Mietverhältnisses kündigen.
Folgende Stornierungsgebühren kommen zum Tragen:
Nach Beauftragung
- bis 60 Tage vor Veranstaltung: 30 % des Nettomietpreises zzgl. Mehrwertsteuer der jeweiligen
gesetzliche Höhe. - zwischen 59 – 30 Tage vor Veranstaltung: 50 % des Nettomietpreises zzgl. Mehrwertsteuer der jeweiligen
gesetzliche Höhe. - zwischen 29 – 15 Tage vor Veranstaltung: 60 % des Nettomietpreises zzgl. Mehrwertsteuer der jeweiligen gesetzliche Höhe.
- Zwischen 14 – 3 Tage vor Veranstaltung: 80 % des Nettomietpreises zzgl. Mehrwertsteuer der jeweiligen gesetzliche Höhe.
- weniger als 3 Tage vor Veranstaltung: 90 % des Nettomietpreises zzgl. Mehrwertsteuer der jeweiligen gesetzliche Höhe.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass ein geringerer Ausfall auf Seiten des Vermieters entstanden ist. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet nur den geringeren Ausfall zu zahlen.
VIII. Haftung und Pflichten
- Haftung des Kunden
1. Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Bedienungs- und Pflegeanleitungen, welche dem Kunden bei Abholung/Anlieferung übergeben werden, sind zu beachten. Bei Überlassung technischer Geräte verpflichtet sich der Kunde, diese außerhalb der Zeit der Nutzung von Strom-, Gas- und Wasseranschlüssen zu trennen. Für Schäden, die entstehen, weil die Geräte außerhalb der Betriebszeiten entgegen diesen ausdrücklichen Verpflichtungen nicht von Strom, Gas und Wasser getrennt sind, haftet allein und ausschließlich der Kunde. Ausgennomen von dieser Verpflichtung sind lediglich Kühlgeräte wie Kühlschränke oder Eiswürfelbereiter. Der Kunde verpflichtet sich weiter, die Geräte entsprechend der ihm überlassenen Bedienungsanleitung zu bedienen. Schäden durch Fehlbedienung der Geräte trägt der Kunde. - Der Kunde verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände gegen Diebstahl zu versichern und vor Diebstahl zu schützen.
- Während der Mietzeit haftet der Kunde für Verlust und Beschädigungen, auch wenn er den Verlust bzw. die Beschädigung nicht selbst verschuldet hat. Der Kunde verpflichtet sich, die RBO unverzüglich über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu unterrichten. Diese Pflicht gilt auch im Falle eines Diebstahls oder Verlusts, oder wenn Dritte in irgendeiner Form Rechte an einem Mietgegenstand geltend machen.
- Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Kunde in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Für Beschädigungen hat der Kunde den Reparaturaufwand bis zur Hähe des Wiederbeschaffungswertes zu ersetzten.
- Veränderungen an überlassenen Mietgegenständen sowie Entfernen vorhandener Kennzeichen vom Mietgut sind nicht gestattet.
2. Haftung der RBO
- Die Haftung der RBO, deren gesetzlichen Vertreters und des Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, es sei denn:
a) dass Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper, oder Gesundheit auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der RBO oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen berufen oder
b) dass sonstige Schäden auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der RBO oder iener vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. RBO haftet ferner nicht für Schäden, die in keinem Zusammenhang mit der Vermietung des
Mietgegenstandes stehen.
3. Der Schadensersatzanspruch des Kunden ist auf den unmittelbaren Schaden begrenzt und
erstreckt sich nicht auf Mangelfolgeschäden.
IX. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand Hamburg für sämtliche Streitigkeiten
aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung bzw. bei einem
Streitwert über 5.000 € zuständig. – Landgericht Hamburg
Allgemeine Geschäfts-, Miet- und Lieferbedingungen von RBO Rental – RBO Events GmbH, Marckmannstraße 32, 20539 Hamburg – Stand 02/2024